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    Willkommen bei HTS

    Ihr fachkundiges Heizungsunternehmen in Bergen auf Rügen

    Wir vom Team HTS in Bergen auf Rügen kümmern uns fachgerecht um Ihre Heizungs- und Sanitäranlagen. Unser Team setzt sich ausschließlich aus erfahrenen Mitarbeitern zusammen, die regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Bei uns erwartet Sie daher ein fundiertes und umfangreiches Fachwissen, das sich stets auf dem neuesten Stand der Technik befindet. Mit modernen Methoden gewährleisten wir präzise Installationen und Reparaturen. Zudem verbauen wir nur hochwertige Materialien von renommierten Markenherstellern. Sie können sich daher immer über ein erstklassiges und langlebiges Ergebnis freuen.

    Neuinstallationen, Wartungen und Reparaturen vom Fachmann

    Unsere Heizungsinstallateure kennen sich mit allen gängigen Anlagen aus. Ganz gleich, ob Öl- oder Gasheizsysteme, Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen, mit uns sind fachlich versierte und gründliche Installationen gewährleistet. Wir statten Sie mit einer effektiven und leistungsfähigen Heizungstechnik aus. Auch im Sanitärbereich können Sie auf die Qualität unserer Arbeit vertrauen. Wir richten für Sie die Wasseranschlüsse ein und helfen bei Rohrverstopfungen schnell weiter. Auch Reparaturen der Rohre sind für uns kein Problem. Gerne übernehmen wir auch die Gestaltung Ihres Bads für Sie.

    Das HTS-Team hilft Ihnen im Notfall gerne aus der Bredouille!

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    Kundendiensttechniker (m/w/d)

    Du suchst eine neues Team im Kundendienst? Dann bist du hier genau richtig. Die Firma HTS steht für modernes Handwerk und bietet Dir dazu vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.
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    Aktuelle Stellenangebote

    Bei uns im Team zu sein heißt, persönlich zu wachsen

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    Fachhelfer / Quereinsteiger (m/w/d)

    Erfahrungen im Bereich der Haus-, Gebäude- und Versorgungstechnik im SHK-Handwerk.
    Als Fachhelfer Heizungsbau unterstützen Sie die Monteure.
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    News

    • Stromnetze zu schwach
      Stromnetze zu schwach – Vonovia kann Wärmepumpen nicht in Betrieb nehmen Im Januar 2022 legte Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia ein Wärmepumpen-Sonderprogramm auf. Doch Dutzende der bereits installierten Geräte sind bis heute nicht mal angeschlossen. Es stehe nicht ausreichend Strom zur Verfügung. Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia kann in vielen Fällen bereits installierte Wärmepumpen nicht in Betrieb nehmen, weil sie noch nicht angeschlossen werden konnten.

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    • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
      Legionellen können in Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden vorkommen und schwere Lungenentzündungen verursachen. Um dies zu vermeiden und so die Qualität des Trinkwassers zu sichern, wurde im Mai 2001 die Trinkwasserverordnung erlassen. Die TrinkwV wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit mit der Zustimmung des Bundesrates herausgegeben und baut auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz (ifSG) und der EG-Trinkwasserrichtlinie auf. Die letzte Novelle erfolgte im August 2013.

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    • Heizungsbranche warnt
      Heizungsbranche warnt: Verbot neuer Öl- und Gaskessel sollte verschoben werden Stichtag für das Verbot neuer Gas- und Ölheizungen verschieben „Unsere wichtigste Forderung ist, den Stichtag für das Verbot neuer Gas- und Ölheizungen zu verschieben, um Unsicherheiten und Verwerfungen im Markt zu vermeiden. Es ist einfach nicht machbar, den Schalter so schnell umzulegen, wie Teile der Regierung es sich vorstellen“, so ZVSHK-Sprecher Frank Ebisch zum RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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    • Gesetzentwurf der Bundesregierung
      Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung A. Problem und Ziel Die Energiewende im Wärmebereich ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für die Reduktion der Abhängigkeit von Importen fossiler Energie. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht.

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    • Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
      Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch, den 19.04.2023, auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Dabei bildet die Förderstruktur der bestehenden "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (kurz BEG) die Grundlage. Sie wird für künftige Förderungen weiterentwickelt, damit diese an den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst sind und mögliche "Härtefälle" besser angesprochen werden können. Fest steht, dass ab den 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss was eine Anpassung der Förderung zur Folge hat.

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      Gesetzentwurf der Bundesregierung

      Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

      A. Problem und Ziel
      Die Energiewende im Wärmebereich ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für die Reduktion der Abhängigkeit von Importen fossiler Energie. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht.

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      Legionellen können in Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden vorkommen und schwere Lungenentzündungen verursachen. Um dies zu vermeiden und so die Qualität des Trinkwassers zu sichern, wurde im Mai 2001 die Trinkwasserverordnung erlassen.

      Die TrinkwV wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit mit der Zustimmung des Bundesrates herausgegeben und baut auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz (ifSG) und der EG-Trinkwasserrichtlinie auf. Die letzte Novelle erfolgte im August 2013.

      Das Ziel der TrinkwV ist es, einen sogenannten technischen Maßnahmenwert für Legionellen nicht zu überschreiten. Legionellen sind Bakterien, die sich besonders gut bei warmen Temperaturen oder längeren Standzeiten in Rohrleitungen und interior10 4658 01 45404 format flex heightWasserspeichern vermehren. Geraten sie in die Lunge, können grippeähnliche Symptome und schwere Lungenentzündungen die Folge sein.

      Untersuchungspflichtig sind Großanlagen in öffentlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden

      Die TrinkwV regelt, dass Untersuchungen auf Legionellen in mindestens alle drei Jahre stattfinden müssen. Trinkwassererwärmungsanlagen (z. B. Warmwasserspeicher) in öffentlichen Gebäuden wie zum Beispiel Schulen müssen jährlich untersucht werden. Diese Untersuchungspflicht bezieht sich auf Gebäude der öffentlichen Nutzung sowie auf Gebäude mit gewerblicher Nutzung (z. B. Wohnhäuser mit mehr als zwei vermieteten Einheiten). Hier sind Trinkwasser-Installationen zu untersuchen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, bei denen es zu einer „Vernebelung des Trinkwassers“ kommt. Denn die Gefahr durch die Legionellen besteht beim Einatmen von kleinsten Tröpfchen – und nicht beim Händewaschen am Waschbecken oder ähnlichem.

      Zudem ist ausschlaggebend, dass es sich bei den Trinkwasser-Installationen um Großanlagen handelt. Dies sind Anlagen mit einem Warmwasserspeicher oder mit einem Durchlauferhitzer zur Trinkwassererwärmung mit jeweils mehr als 400 Litern Inhalt – oder mit mehr als drei Litern Inhalt in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle (exklusive dem Inhalt einer Zirkulationsleitung). Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

      Entnahme von Wasserproben

      Bei der Untersuchung werden mindestens drei Warmwasserproben entnommen. Die Probeentnahme kann von Installateuren durchgeführt werden. Hierfür müssen geeignete Entnahmestellen vorhanden sein: an jedem Steigstrang wie am Ein- und Austritt des Trinkwassererwärmers. Gegebenenfalls sind hierfür Ventile anzubringen. Die Untersuchungen der Trinkwasserproben erfolgt ausschließlich in öffentlich zugelassen Labors.

      Anzeigepflichten

      Die Untersuchungsergebnisse müssen aufgezeichnet, innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt und vom Hauseigentümer für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Wird bei der Untersuchung der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten und mehr als 100 Legionellen pro 100 Milliliter Wasser gefunden, muss die Ursache erforscht werden. Dabei wird eine Ortsbesichtigung und Überprüfung der technischen Standards durchgeführt. Häufig sind dann technische Nachbesserungen notwendig, in seltenen Fällen reicht eine Temperaturänderung oder Reinigung der Anlage. Darüber hinaus muss eine Überschreitung des zulässigen Legionellenwertes unverzüglich den Mietern mitgeteilt werden.



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      und das auf einer der schönsten Open Air-Bühnen Deutschlands, der Waldbühne Rügen!

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