Ihr Fachbetrieb aus Bergen für Heizung
Heizungstechnik Service GmbH – Ihr Partner für Wartung, Reparaturen und Heizanlagentausch
Was erwarten Sie von Ihrer neuen Heizung? Wie sieht das Bad Ihrer Träume aus? Und welche Ausstattung fehlt Ihnen noch zu Ihrem Wohnglück? Sprechen Sie mit uns. Wir sind Ihr Partner in Bergen, Insel Rügen und Hansestadt Stralsund für alle Fragen rund um die Heizungsmodernisierung, Badsanierung, Haustechnik und Wohnraumlüftung. Gemeinsam finden wir für Sie die passenden Lösungen, mit denen Sie sich in Ihrem Zuhause nachhaltig wohlfühlen. Dazu gehören auch Themen wie Barrierefreiheit oder Trinkwasserhygiene. Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Modernisierung, Wartung oder Reparatur – wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Sie entscheiden, wie Sie mit uns in Kontakt treten wollen. Unter der Telefonnummer 03838 8286552 sind wir ganz persönlich für Ihre Wünsche und Fragen da.
Montag bis Donnerstag:
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Freitag:
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Oder Sie nutzen unser Kontaktformular und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Unser Versprechen für Ihr Projekt
Wir machen Ihr Projekt zu unserem - von der ersten Planung bis zur fertigen Umsetzung
Wir wollen, dass Ihre Lösung genau zu Ihren Wünschen passt. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie umfassend und individuell
Wir machen Ihr Projekt zu unserem - von der ersten Planung bis zur fertigen Umsetzung
Wir wollen, dass Sie lange Freude an den Ergebnissen unserer Arbeit haben. Daher arbeiten wir Hand in Hand mit renommierten Herstellern und installieren nur hochwertige Produkte
Unser Ziel ist, dass Sie sich wohlfühlen – und das in allen Phasen unserer Zusammenarbeit
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Heizungsanlagen regelmäßig und fachkundig einmal im Jahr gewartet werden müssen. Am einfachsten geht das mit einem Wartungsvertrag von der HTS GmbH.
FAQ zur BEG-Reform 2026
BEG: Reform der BEG-Förderung – Start und Verfahren
Die neuen Förderbedingungen treten bereits am Dienstag, den 21.07.2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. An den bekannten Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleiben die KfW und das BAFA in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren die richtigen Ansprechpartner: Die KfW ist für die Heizungsförderung sowie die systemische Förderung BEG WG und BEG NWG zuständig, das BAFA für weitere Einzelmaßnahmen außer der Heizungsförderung.
Neu: Es wird eine Umstellungsphase vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026 eingeführt. Während dieser Umstellungsphase können für alle BEG-Produkte bei der KfW, aus technischen Gründen, für die Produkte Wohneigentum für Familien Neubau und Gewerbe zu Wohnen (266) keine neuen Bestätigungen zum Antrag sowie keine Anpassungen an schon erstellten im Rahmen des Einreichens der Bestätigung nach Durchführung (g)BnD) erstellt werden.
Ebenso können beim BAFA keine Technischen Projektbeschreibungen (TPB) mehr erstellt werden.
Es gilt jedoch ein Vertrauensschutz für jene Antragsstellenden, die vor Beginn der Umstellungsphase bereits eine (g)BzA oder TPB von ihrer Energieeffizienz-Expertin bzw. ihrem -Experten oder Heizungsfachunternehmen erhalten haben. Mit diesen (g)BzA bzw. TPB können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Förderbedingungen bei BAFA und KfW gestellt werden. Dieser Vertrauensschutz gilt somit für jene Antragstellenden, die in ihrer Planung bereits konkret und sehr weit fortgeschritten waren. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Umstellungsphase und ist somit eine Stichtagsregelung zum 20.07.2026 bei der KfW bis 20:00 Uhr und beim BAFA bis 23:59 Uhr.
Beim BAFA: Nach dem Stichtag verlieren bereits bestehende TPB beim BAFA ihre Gültigkeit. Das heißt, werden diese in der Umstellungsphase nicht für die Beantragung nach den bisherigen Förderbedingungen genutzt, müssen neue TPB nach den neuen Bedingungen erstellt werden.
Bei der KfW: Bereits erstellte (g)BzA der KfW behalten wie gewohnt ihre Gültigkeit für sechs Monate ab Erstellung der (g)BzA. Das heißt, mit Neustart der Förderung können Sie bestehende (g)BzA weiter nutzen und einen Antrag zu den neuen Förderbedingungen stellen.
Die Erstellung der Verwendungsnachweise (g)BnD und TPN bleibt davon unberührt und ist weiterhin regulär möglich.
Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen – die Förderung ist reserviert und wird auch gemäß den alten Förderbedingungen nach Umsetzung der Maßnahme gewährt bzw. ausgezahlt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Bereits eingereichte, aber noch nicht zugesagte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen entsprechend bewilligt.
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des BMWE.
BEG EM: Heizungsförderung
Der bisher einstufige Einkommensbonus wird nun in drei Stufen gestaffelt: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis zu 30.000 Euro erhöht sich der Bonus auf 40 Prozent (bislang 30 Prozent). Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro zvE bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro zvE werden (neu) 10 Prozent Einkommensbonus gewährt. Hierdurch soll der individuellen finanziellen Situation besser Rechnung getragen werden.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt wird das relevante Einkommen (zvE) der Familie rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert. So profitieren Familien stärker vom Einkommensbonus. Hierdurch werden Haushalte in einer Lebensphase gezielt unterstützt, in der Eigentumserwerb und Sanierungen relevant, aber unter Umständen die vorhandenen Finanzmittel knapp sind.
Die Degression der förderfähigen Ausgaben sowie des Klima-Geschwindigkeitsbonus trägt dazu bei, Effizienzsteigerungen und eine Senkung der Kosten für Installationen von Heizungen stärker anzureizen. Zum Neustart der Förderung betragen die förderfähigen Ausgaben 28.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben sinken danach schrittweise und transparent alle sechs Monate um 750 Euro. Zum 01.02.2027 werden sie das erste Mal um 750 Euro abgesenkt. Ende 2030 liegen die förderfähigen Ausgaben dann bei 22.000 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgesenkt: Zum Neustart beträgt der Bonus 16 Prozent. Ab 01.02.2027 wird er alle sechs Monate um jeweils 4 Prozent-Punkte abgesenkt, bis er ab Mitte 2028 entfällt.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH
BEG EM: Weitere Einzelmaßnahmen – Was ist neu?
Der Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB) wird jetzt auch bei den Effizienzmaßnahmen eingeführt (bislang nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW). Somit steigt der Fokus der Förderung auf die am wenigsten effizienten Gebäude, die gezielt eine energetische Verbesserung erfahren sollen. Er wird nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten, weil hier der größte Aufwand und deshalb der meiste Bedarf besteht.
Analog zur Heizungsförderung wird auch bei den weiteren Effizienzmaßnahmen für Mehrfamilienhäuser eine Degression der maximal förderfähigen Ausgaben eingeführt: für die 1. Wohneinheit (WE) betragen sie 30.000 Euro, für die 2-6. WE 15.000 Euro und ab der 7. WE 8.000 Euro.
Die Anforderungen zum Erhalt des iSFP-Bonus werden angehoben. Der Bonus für das Vorliegen eines iSFP i. H. v. 5 Prozent wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Hierdurch sollen gezielt umfangreichere Sanierungen angereizt und der klimapolitische Mehrwert sowie die Fördereffizienz gestärkt werden.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH
BEG WG/NWG: Was ist neu?
Der Bonus für Serielles Sanieren (SerSan) wird erweitert und gilt künftig auch für die Effizienzhaus-Stufen 70 Erneuerbare Energien (EE) / Nachhaltigkeit (NH) und für Nichtwohngebäude. Gleichzeitig erfolgt eine engere inhaltliche Verknüpfung zwischen SerSan- und WPB-Bonus. Die Kumulierungsgrenze beider Boni wird aufgehoben, so dass die Kombination beider Boni bis zu einer Erhöhung des Fördersatzes auf 25 Prozent führen kann.
Außerdem wird die EE-Klasse zum Standard in der systemischen Sanierung aufgewertet, daher entfällt der bisherige EE-Bonus. Die Tilgungszuschüsse werden um 10 Prozent gekürzt. Im Ausgleich sollen Spielräume für Zinsverbilligung genutzt werden.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH